Da sich die Höhe der Festzuschussbeträge aufgrund der schiedsamtsanhängigen Entscheidung zur Anpassung des Punktwertes für die zahnärztlichen Leistungen voraussichtlich im Sommer 2018 noch einmal ändern wird, hat die KZBV zum jetzigen Zeitpunkt keinen Druck der Abrechnungshilfe vorgesehen und stellt nur eine Datei zur Verfügung.
Sie erhalten die aktuelle Abrechnungshilfe für Festzuschüsse im Eigendruck der KZV LSA als Anlage zum Rundbrief 3/2018.
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