Aktuelle Informationen

Patientenerklärung bei fehlendem Versicherungsnachweis

Ein gültiger Versicherungsnachweis von GKV-Patienten ist nur noch die eGK oder ersatzweise ein von der Krankenkasse ausgestellter Versicherungsnachweis auf Papier. Legt der GKV-Patient nur eine KVK vor und wird die Anspruchsberechtigung auch nicht durch andere Weise nachgewiesen, darf eine Privatvergütung erfolgen. Zur Information und für eine Erklärung des Patienten können Sie ein entsprechendes Musterblatt nutzen.

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60 Jahre KZBV

Logo KZBV - Jubiläum60 Jahre – ein Zeitraum mit vielen bewegenden Ereignissen. Gesellschaftspolitisch geprägt durch Aufbrüche, Umbrüche und zunehmende Geschwindigkeit. Und doch auch Verstetigung: Spielregeln, Akteure, Prozesse. Mitten in diesem kontinuierlichen Werden: die KZBV, im Jahr 1955 formal konstituiert als Körperschaft des öffentlichen Rechts. Das Selbstverwaltungsorgan der Vertragszahnärzte, politisch gewollt und gebraucht, um die Mundgesundheit der Menschen in Deutschland kontinuierlich zu verbessern.

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Vielen Dank für Ihren Besuch!

Zum diesjährigen Tag der offenen Tür zählten wir mehr als 150 Besucher, denen wir an dieser Stelle gerne danken möchten. Es war ein schöner Tag und wir haben uns sehr gefreut, Sie kennenzulernen. In den Gesprächen mit Ihnen ernteten wir viel Lob, kritische Anmerkungen nehmen wir gerne auf. Wir hoffen, dass all Ihre Fragen eine Antwort fanden und dass sich ihre Erwartungen erfüllten.

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GEMA-Pflicht für Musik in Praxen entfällt

Pressemitteilung von KZBV und BZÄKBerlin/Karlsruhe, 22. Juni 2015 - Bundeszahnärztekammer (BZÄK) und Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) informieren über das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 18. Juni 2015, nachdem für das Abspielen von Radiomusik in Zahnarztpraxen keine Gebühren an die Verwertungsgesellschaft GEMA gezahlt werden müssen (Az.: I ZR 14/14).

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3. aktualisierte Auflage des Datenschutz- und Datensicherheitsleitfadens für die Zahnarztpraxis-EDV

DatensicherheitsleitfadenAb sofort steht die 3. aktualisierte Auflage des Datenschutz- und Datensicherheitsleitfadens für die Zahnarztpraxis-EDV ab zum Download zur Verfügung. Die gemeinsam mit der Bundeszahnärztekammer überarbeitete und herausgegebene Publikation steht auf der Webseite der KZBV unter dem nachfolgenden Link zum Download: (www.kzbv.de/datenschutzleitfaden).

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Korrektur der Abschlagszahlung

Aufgrund eines Systemfehlers wurde bei der Zahlung des 1. Abschlages vom II. Quartal 2015 irrtümlich der 1. Abschlag des I. Quartals 2015 gezahlt. Die daraus resultierende Differenz wird umgehend mit der Zahlung des 2. Abschlages für das II. Quartal 2015 ausgeglichen. Somit wird daraus für keine Praxis ein Nachteil resultieren. Wir bitten um Ihr Verständnis!

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Katrin Arndt, Tel.: 0391 6293 243).

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Einsendeschluss für die Liga der Kariesfreien: 20. Mai 2015

Logo Liga der KariesfreienNoch bis zum 20. Mai 2015 können die Bewerbungen für die Liga der Kariesfreien Sachsen-Anhalt eingeschickt werden.
Die vom Hauszahnarzt bestätigten (und vom Bewerber unterschriebenen) Teilnehmerkarten sind an die Zahnärztekammer Sachsen-Anhalt (Große Diesdorfer Straße 162, 39110 Magdeburg) zu senden. (Die Teilnehmerkarten wurden dem Rundbrief 1/2015 beigelegt und in den Zahnärztlichen Nachrichten (ZN 1/2015) abgedruckt.)

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KZBV-Kostenstrukturerhebung 2014: Ihre Unterstützung ist gefragt

Auch für das Jahr 2014 führt die Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) eine bundesweite Kostenstrukturerhebung in den Zahnarztpraxen durch, um zuverlässige Aussagen über die wirtschaftliche Entwicklung im Berufsstand treffen zu können. Ab Juni werden die Fragebögen für die Erhebung der notwendigen Daten von den KZVen an eine repräsentative Auswahl von Zahnarztpraxen verschickt. Natürlich ist die Teilnahme freiwillig. Der Vorstand der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt unterstützt die Erhebung durch die KZBV und bittet Sie, bei Erhalt der Fragebögen um Ihre Beteiligung. Nur ein breiter Rücklauf an Fragebögen sichert eine solide und aussagefähige Datenbasis.

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