Aktuelle Informationen

Tag der Zahngesundheit 2014 "Gesund beginnt im Mund – ein Herz für Zähne!"

Logo zum Tag der ZahngesundheitIn diesem Jahr widmet sich der 25. September, der Tag der Zahngesundheit, ganz besonders jenen Kindern, die nicht das Glück haben, in einer gesundheitsbewussten Familie groß zu werden. Das diesjährige Motto „Gesund beginnt im Mund – ein Herz für Zähne!“ weist darauf hin, dass in Sachen Mundgesundheit in Deutschland schon viel erreicht ist – dieser Erfolg aber an vielen Kindern vorbeigeht. Wie in jedem Jahr verweist das Motto zugleich auf eine übergeordnete Perspektive: „Ein Herz für Zähne!“ braucht die Gesellschaft genauso für ihre alten und pflegebedürftigen Menschen. Und letztlich gilt es für Jeden, denn: Zähne benötigen Zuwendung, wenn sie gesund bleiben sollen.

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Rodlebener und Haldensleber Kinder freuten sich über zahngesunde Schultüten

Eine zahngesunde Überraschung zum Schulbeginn!Theoretisch wussten sie bestens Bescheid, aber praktisch hatte der eine oder andere doch schon ein paar kariöse Zähne, wie sich auf Nachfrage herausstellte. Die Schultüten, die Dipl.-Stomat. Dieter Hanisch, der Vorsitzende der KZV Sachsen-Anhalt, den 24 Abc-Schützen von Rodleben (Dessau-Roßlau) am 9. September brachte, und auch jene, die tags darauf der Präsident der Zahnärztekammer, Dr. Frank Dreihaupt, in der Europa-Grundschule Haldensleben den dortigen 50 Einschülern übergab, verursachen aber garantiert keine Karies.

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Agenda Qualitätsförderung: KZBV und BZÄK stellen aktualisiertes Grundsatzpapier vor

Agenda Qualitätsförderung der ZahnärzteschaftBerlin, 10. September 2014 – Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und Bundeszahnärztekammer (BZÄK) haben gemeinsam die neue Agenda Qualitätsförderung für die zahnmedizinische Versorgung entwickelt. Das Grundsatzpapier, an dessen Überarbeitung eine Vielzahl von Experten mitgewirkt hat, verdeutlicht die Positionen des Berufsstandes in Sachen Qualitätssicherung. Es listet die umfangreichen freiwilligen Aktivitäten und Weiterentwicklungen, erläutert besondere Belange der Zahnmedizin, stellt Bezüge zu gesetzlichen Rahmenbedingungen her und gibt Handlungsempfehlungen.

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Als Krebspatient zum Zahnarzt - Ein neues Faltblatt klärt auf, warum bei der Diagnose Krebs auch der Zahnarztbesuch wichtig ist

Infoflyer für KrebspatientenDie Diagnose Krebs belastet. Innerhalb kurzer Zeit stehen zudem viele Entscheidungen zur Behandlung an. Warum es sich lohnt, ausgerechnet jetzt an die Gesundheit von Mund und Zähnen zu denken, erläutert das neue Faltblatt "Als Krebspatient zum Zahnarzt. So schützen Sie Zähne und Zahnfleisch während der Krebsbehandlung". Herausgeber sind der Krebsinformationsdienst des Deutschen Krebsforschungszentrums (DKFZ), die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) und die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV).

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Aktualisierung der FAQ-Liste "eGK" auf der KZBV-Internet-Seite

eGK

Die KZBV hat die Liste "Häufig gestellte Fragen zur aktuellen Entwicklung bei der elektronischen Gesundheitskarte (eGK)" (FAQ-Liste "eGK") angepasst. Wichtigste Änderung ist die Festlegung der Übergangszeit, in der die KVK weiterhin als Versicherungsnachweis zu akzeptieren ist. Diese endet am 31. Dezember 2014. Ab dem 01.01.2015 gilt die eGK für GKV-Versicherte damit als alleiniger Versicherungsnachweis. Darüber hinaus wurden einige redaktionelle Verbesserungen vorgenommen.

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Erstattung von Zahnbehandlungskosten bei contergangeschädigten Menschen

Logo der ConterganstiftungSeit dem 01.08.2013 gibt es die Möglichkeit für contergangeschädigte Menschen, dass für sie notwendige zahnärztliche, kieferchirurgische und kieferorthopädische Versorgungen erstattet werden, auch wenn sie über die Leistungen der jeweiligen Kostenträger hinausgehen (§ 14 Nr. 3 Conterganschadensrichtlinien).

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Klarheit geschaffen: Ab 1. Januar 2015 gilt nur noch die elektronische Gesundheitskarte

Berlin, 15. August 2014 – Ab dem 1. Januar 2015 gilt ausschließlich die elektronische Gesundheitskarte (eGK) als Berechtigungsnachweis für die Inanspruchnahme von Leistungen. Darauf haben sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und der GKV-Spitzenverband geeinigt. Die „alte“ Krankenversichertenkarte (KVK) kann noch bis Ende dieses Jahres verwendet werden. Danach verliert sie definitiv ihre Gültigkeit – unabhängig von dem aufgedruckten Datum.

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Virtueller Rundgang durch barrierearme Zahnarztpraxis

Berlin, 5. August 2014 – Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) hat heute in Berlin einen virtuellen Rundgang durch eine barrierearme Zahnarztpraxis veröffentlicht. Dieser soll vor allem Zahnärztinnen und Zahnärzte motivieren und anleiten, ihre Praxis so barrierearm wie möglich umzugestalten. Der Nutzer der interaktiven Anwendung erfährt dabei aus der Perspektive eines Patienten mit einer Mobilitäts-, Hör- oder Sehbeeinträchtigung, welche Barrieren in einer Praxis auftreten und wie diese beseitigt werden können.

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