DGAZ-Stellungnahme zur zahnärztlichen Behandlung Pflegebedürftiger
Die deutsche Gesellschaft für AlterszahnMedizin e.V. (DGAZ) hat am 18. Mai 2020 eine weitere Stellungnahme zur zahnärztlichen Behandlung von Pflegebedürftigen veröffentlicht. Es soll nun damit begonnen werden, „die Corona bedingt aufgetretenen Einschränkungen gemeinsam mit der Pflege aufzufangen“ und in „enger Absprache mit den Einrichtungsleitungen“ die Menschen mit Pflegebedarf „wieder regulär zahnmedizinisch zu betreuen“. Die DGAZ hat die Stellungnahme so verfasst, dass sie bei den Pflegedienstleitungen als Gesprächsgrundlage genutzt werden kann.
DGAZ-Stellungnahme vom 18. Mai 2020
Kontrolluntersuchungen im Rahmen der Kooperationsverträge (§119b SGB V)
Eine allgemeingültige Empfehlung zur Frage der Durchführung von Kontrolluntersuchungen im Rahmen der Kooperationsverträge kann aktuell nicht gegeben werden. Die Entscheidung ist vor Ort gemeinsam mit der Einrichtungsleitung zu treffen. Besonders wichtig bei Wiederaufnahme ist jedoch die zwingende Einhaltung der Hygienestandards für diesen Personenkreis.