Abkommen über die Durchführung der zahnärztlichen Versorgung von Unfallverletzten und Berufserkrankten ab dem 01.01.2018
Zwischenzeitlich wurde das Abkommen über die Durchführung der zahnärztlichen Versorgung von Unfallverletzten und Berufserkranktenvon durch die Vertragspartner unterschrieben. Es gilt ab dem 01.01.2018. Wir bitten um Kenntnisnahme (siehe Handbuch der KZV, Fach 14.1).