Ablaufschema zur Überweisung in Schwerpunktpraxen und Notfallkliniken

Die zahnmedizinische Notfallbehandlung von Personen in Quarantäne oder mit bestätigter SARS-CoV-2-Infektion erfolgt in speziell ausgestatteten Kliniken und Schwerpunktpraxen.

Es wurde vereinbart, dass die Notfallbehandlung von infizierten oder unter Quarantäne stehenden Patientinnen und Patienten in den Schwerpunktpraxen und den Kliniken ausschließlich durch Vermittlung der Hauszahnärztin oder des Hauszahnarztes erfolgt, da die entsprechende Einzelfallentscheidung eine genaue Kenntnis des Patienten und der Behandlungssituation voraussetzt.

Die Information, welche Klinik oder Schwerpunktpraxis die zahnärztliche Notfallbehandlung übernehmen kann, erhalten Sie durch den ärztlichen Bereitschaftsdienst (Tel. 116117). Um Ihnen den Entscheidungs- und Überweisungsprozess weitestgehend zu vereinfachen, stellen wir Ihnen ein Ablaufschema zur Verfügung.

Ablaufschema

Zurück