Aktualisierung der FAQ-Liste "eGK" auf der KZBV-Internet-Seite

eGKDie KZBV hat die Liste "Häufig gestellte Fragen zur aktuellen Entwicklung bei der elektronischen Gesundheitskarte (eGK)" (FAQ-Liste "eGK") angepasst.
Wichtigste Änderung ist die Festlegung der Übergangszeit, in der die KVK weiterhin als Versicherungsnachweis zu akzeptieren ist. Diese endet am 31. Dezember 2014. Ab dem 01.01.2015 gilt die eGK für GKV-Versicherte damit als alleiniger Versicherungsnachweis. Darüber hinaus wurden einige redaktionelle Verbesserungen vorgenommen.

Die aktualisierte Version ist auch im Internet-Auftritt der KZBV veröffentlicht. Sie steht zum Download bereit unter:
http://www.kzbv.de/elektronische-gesundheitskarte.92.de.html

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