Yubikey bleibt weiterhin im Einsatz

Aufgrund vieler Nachfragen möchten wir darüber aufklären, dass der Yubikey weiterhin seine Gültigkeit behält, auch dann, wenn der eHBA beantragt wird. Sowohl mit dem Yubikey als auch mit dem eHBA können zukünftig die Abrechnungsdaten an uns übermittelt werden.

Für den eHBA wird es ab Herbst 2016 zusätzliche Anwendungen geben.

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