Ausgabestopp elektronischer Praxisausweise
Am 20.12.2019 hat die gematik unter Berufung auf § 291b Abs. 6 Satz 1 SGB V einen Ausgabestopp neuer elektronischer Praxisausweise (SMC-B) veranlasst. Die Maßnahme erfolgte im Zuge von kürzlich durch den Chaos Computer Club aufgewiesenen Sicherheitsmängeln im Antrags- und Vergabeverfahren ärztlicher SMC-B. Nach bisherigen Erkenntnissen ist das Ausgabeverfahren im zahnärztlichen Bereich von diesen Sicherheitsmängeln nicht betroffen. Gematik und KZBV arbeiten an einer zeitnahen Lösung.
Der allgemeine Ausgabestopp der SMC-B betrifft nur Erstbeantragungen und Neubeantragungen abgelaufener SMC-B. Abläufe für bestehende TI-Zugänge und damit verbundene Auflagen bleiben unverändert.
Durch den Ausgabestopp verzögerte Erst- oder Neubeantragungen und damit verbundene Versäumnisse führen nicht zu Honorarkürzungen durch die Kassenzahnärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt.
Über neue Entwicklungen werden wir Sie informieren.