Austausch der nicht G2-Karten-fähigen Kartenterminals GCR 5500-D der Firma gemalto GmbH

Im Laufe dieses Jahres werden die Krankenkassen elektronische Gesundheitskarten (eGK) der Generation 2 (G2) herausgeben. Diese Karten können vom stationären Kartenterminal GCR 5500-D der Firma gemalto GmbH nicht gelesen werden.

Bei der Anschaffung eines neuen Gerätes werden die betroffenen Praxen finanziell in Form einer Pauschale in Höhe von 58,89 Euro für ein multifunktionales Kartenterminal (MKT+) unterstützt. Diese Finanzierungslösung wurde zwischen KZBV, KBV, DKG und dem GKV-Spitzenverband festgelegt und stellt eine Übergangslösung dar. Das MKT+ Kartenterminal kann bis zum Start der Telematikinfrastruktur genutzt werden, danach wird ein onlinefähiges Kartenterminal benötigt und somit ein weiterer Austausch erforderlich. Über die dann fällige Finanzierungsvereinbarung wird gegenwärtig verhandelt, genauere Aussagen über die Höhe sind noch nicht möglich.

Der nochmalige Austausch bleibt Ihnen leider nicht erspart, es sind derzeit keine zugelassenen onlinefähigen Kartenleser am Markt, welche Sie anstatt des MKT-Terminals erwerben könnten.

Die anderslautende Information im letzten Rundbrief, wie sie auch hier zu lesen war, trifft nicht mehr zu !

Welcher Kartenleser zu Ihrem PVS passt, erfahren Sie in jedem Fall von Ihrem Softwarehersteller, u.U. hat dieser Ihnen ja bereits ein diesbezügliches Angebot gemacht.

Spätestens ab 1. Juni 2016 wird die gematik auf ihrer Internetseite (gematik.de) ein Formular bereitstellen. Wenn Sie zu den betroffenen Nutzern eines GCR 5500-D der Firma gemalto gehören, tragen Sie bitte dort u. a. die Seriennummer des von ihnen verwendeten Kartenlesers ein, weisen so die Berechtigung zum Erhalt dieser Pauschale nach und senden Sie anschließend das ausgefüllte Formular an die

UPCOM AG

E-Mail: info@upcom-ag.com
Berliner Str. 13
14513 Teltow

Tel.: +49 (3328) 33 47 92
Fax : +49 (3328) 33 45 47

Achtung!

Die Kassen zahlen die Pauschale für maximal 5.000 stationäre Kartenterminals. Anträge auf Auszahlung der Pauschale können längstens bis zum 31. Juli 2016 bei der gematik eingereicht werden. Wird die Höchstzahl von 5.000 Erstattungen vorher erreicht, so ist keine weitere Auszahlung mehr möglich. Zögern Sie also nicht.

Wir sind über die entstanden Umstände alles andere als glücklich, bitten um Ihr Verständnis und hoffen Ihnen mit dieser Information wenigstens finanzielle Einbußen zu ersparen.

Zurück