Beschlüsse der ordentlichen Vertreterversammlung der KZV Sachsen-Anhalt vom 22.11.2019
(1) Die Vertreterversammlung der KZV Sachsen-Anhalt beschloss, die Rückzahlung des linearen und stufenweisen Einbehaltes 2018 an die Zahnärzte der KZV Sachsen-Anhalt in Höhe von 6.895.674,27 € mit der Restzahlung des 3. Quartals 2019 vorzunehmen und nach endgültiger Abrechnung des HVM 2018 das verbleibende Guthaben in den HVM 2019 zu übernehmen.
(2) Die Vertreterversammlung der KZV Sachsen-Anhalt beschloss, dem Vorstand und der Geschäftsführung der KZV Sachsen-Anhalt für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen.
(3) Die Vertreterversammlung der KZV Sachsen-Anhalt beschloss, dass der Verwaltungskostenbeitrag für das Haushaltsjahr 2020 (Abrechnungszeitraum IV. Quartal 2019 bis III. Quartal 2020) mit 1,60 % festgesetzt wird.
(4) Die Vertreterversammlung der KZV Sachsen-Anhalt beschloss die Feststellung des Haushaltsplanes für das Wirtschaftsjahr 2020.
(5) Die Vertreterversammlung der KZV Sachsen-Anhalt beschloss, die in der Anlage aufgeführten zahnärztlichen Mitglieder und Stellvertreter des Beschwerdeausschusses für die neue Amtsperiode 01.01.2020 bis 31.12.2021 zu bestätigen.
Mitglieder | Stellvertreter |
Herr ZA O. Wittig | Frau ZÄ G. Michel |
Herr ZA J.-U. Engelhardt | Frau ZÄ A. Braune |
Herr ZA H. Müller | Herr ZA U. Simon |
Herr Dr. J. Schmidt | |
Ansprechpartner:
Frau Hennig und Frau Behling, Assistenz des Vorstandes und der Verwaltungsdirektion
Tel.: 0391 6293 252 / 0391 6293 215