Beschlüsse der ordentlichen Vertreterversammlung der KZV Sachsen-Anhalt vom 22.11.2019

(1) Die Vertreterversammlung der KZV Sachsen-Anhalt beschloss, die Rückzahlung des linearen und stufenweisen Einbehaltes 2018 an die Zahnärzte der KZV Sachsen-Anhalt in Höhe von 6.895.674,27 € mit der Restzahlung des 3. Quartals 2019 vorzunehmen und nach endgültiger Abrechnung des HVM 2018 das verbleibende Guthaben in den HVM 2019 zu übernehmen.

(2) Die Vertreterversammlung der KZV Sachsen-Anhalt beschloss, dem Vorstand und der Geschäftsführung der KZV Sachsen-Anhalt für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen.

(3) Die Vertreterversammlung der KZV Sachsen-Anhalt beschloss, dass der Verwaltungskostenbeitrag für das Haushaltsjahr 2020 (Abrechnungszeitraum IV. Quartal 2019 bis III. Quartal 2020) mit 1,60 % festgesetzt wird.

(4) Die Vertreterversammlung der KZV Sachsen-Anhalt beschloss die Feststellung des Haushaltsplanes für das Wirtschaftsjahr 2020.

(5) Die Vertreterversammlung der KZV Sachsen-Anhalt beschloss, die in der Anlage aufgeführten zahnärztlichen Mitglieder und Stellvertreter des Beschwerdeausschusses für die neue Amtsperiode 01.01.2020 bis 31.12.2021 zu bestätigen.

 

Mitglieder Stellvertreter
Herr ZA O. Wittig  Frau ZÄ G. Michel
Herr ZA J.-U. Engelhardt Frau ZÄ A. Braune
Herr ZA H. Müller Herr ZA U. Simon
  Herr Dr. J. Schmidt
   

Ansprechpartner:

Frau Hennig und Frau Behling, Assistenz des Vorstandes und der Verwaltungsdirektion

Tel.: 0391 6293 252 / 0391 6293 215

 

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