Beschlüsse der ordentlichen Vertreterversammlung der KZV Sachsen-Anhalt vom 25.11.2016

(1) Die Vertreterversammlung beschloss die Resolution der Vertreterversammlung der KZV Sachsen-Anhalt zum Regierungsentwurf des „Selbstverwaltungsstärkungsgesetzes“ (GKV-SVSG):

Rückkehr der Politik zu einer maßvollen Rechtsaufsicht

Die Vertreterversammlung der KZV Sachsen-Anhalt lehnt den Regierungsentwurf eines sogenannten „Selbstverwaltungsstärkungsgesetzes“ (GKV-SVSG) entschieden ab und fordert den Gesetzgeber auf, zu einer verantwortungsvollen Politik im Umgang mit der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen zurückzukehren. Mit dem GKV-SVSG wird die Selbstverwaltung entgegen dem euphemistischen Gesetzestitel nicht gestärkt. Ausgeweitete Eingriffsmöglichkeiten des Bundesministeriums für Gesundheit als Aufsichtsbehörde und zusätzliche Bürokratie belasten vielmehr die betroffenen Institutionen und schwächen diese in ihrer Funktionsfähigkeit.
Der Regierungsentwurf atmet den Geist einer generellen Misstrauenskultur und kündigt das bisher grundsätzlich auf gegenseitigem Vertrauen, Respekt und Kooperation zwischen Selbstverwaltung, Aufsicht und Politik basierende Miteinander auf. Der Regierungsentwurf eines GKV-SVSG stellt demgegenüber die Selbstverwaltung unter einen ungerechtfertigten Generalverdacht, obwohl die Partner der Selbstverwaltung untereinander, aber auch ihre vertrauensvolle Kooperation mit den Aufsichtsbehörden seit Jahrzehnten eine funktionierende Sicherstellung der gesundheitlichen Versorgung in Deutschland garantieren. Selbstverwaltung kann aber nur funktionieren, wenn ihr ein „gehöriger Bewertungs- und Handlungsspielraum“ verbleibt, wie es auch das Bundessozialgericht in ständiger Rechtsprechung betont. Als gelebte Subsidiarität ist sie zwingend auf das Engagement und die Motivation ihrer Mitglieder angewiesen, um weiterhin gemeinwohlorientiert die gesetzlichen Aufträge nahe am Patienten und mit hoher Fachkompetenz, zugleich aber staatsfern und eigenverantwortlich erfüllen zu können.
Die Vertragszahnärzteschaft fordert ein klares Bekenntnis zur Selbstverwaltung als bewährtem Gestaltungselement eines freiberuflich geprägten und im weltweiten Vergleich höchsterfolgreichen Versorgungssystems.

(2) Die Vertreterversammlung der KZV Sachsen-Anhalt beschloss, eine prozentuale Rückzahlung des linearen und stufenweisen Einbehaltes 2015 an die Zahnärzte der KZV Sachsen-Anhalt in Höhe von 14.000.000,00 € mit der Restzahlung des 3. Quartales 2016 vorzunehmen und nach endgültiger Abrechnung des HVM 2015 das verbleibende Guthaben in den HVM 2016 zu übernehmen.

(3) Die Vertreterversammlung der KZV Sachsen-Anhalt beschloss die Entlastung des Vorstandes und der Geschäftsführung der KZV Sachsen- Anhalt für das Geschäftsjahr 2015 auf der Grundlage des Prüfberichtes vom 29.09.2016.

(4) Die Vertreterversammlung der KZV Sachsen-Anhalt beschloss, dass der Verwaltungskostenbeitrag für das Wirtschaftsjahr 2017 (Abrechnungszeitraum IV. Quartal 2016 bis III. Quartal 2017) mit 1,60 % festgesetzt wird.

(5) Die Vertreterversammlung der KZV Sachsen-Anhalt stellte den Haushaltsplan für die KZV Sachsen-Anhalt für das Wirtschaftsjahr 2017 fest.

Ansprechpartner:
Frau Mauer, Sekretariat des Vorstandes, Tel.: 0391 6293 215

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