Bestätigung zur Notwendigkeit einer außerordentlichen Betreuung von Kindern der unentbehrlichen Schlüsselpersonen

Bestätigung zur Notwendigkeit einer außerordentlichen Betreuung von Kindern der unentbehrlichen Schlüsselpersonen

In Sachsen-Anhalt sind Kindertagesstätten und Schulen von Montag, 16. März, bis einschließlich Ostermontag, 13. April, geschlossen. Eine Notbetreuung ist gesichert. Betreut werden ab 18. März Kinder bis zum 12. Lebensjahr, wenn beide Erziehungsberechtigten, oder der Alleinerziehende zur Gruppe der unentbehrlichen Schlüsselpersonen gehören und sich eine Betreuung anders nicht organisieren lässt. "Die Kinder werden in den Einrichtungen betreut, die sie auch sonst besuchen", so Petra Grimm-Benne, Ministerin für Arbeit, Soziales und Integration des Landes Sachsen-Anhalt. Wenn Eltern z.B. in der medizinischen, pflegerischen und pharmazeutischen Versorgung der Bevölkerung und der Aufrechterhaltung zentraler Funktionen der Daseinsvorsorge und des öffentlichen Lebens tätig sind, können sie für ihre Kinder die Notbetreuung in Anspruch nehmen.

 

Dass Betreuung notwendig ist, muss durch eine Bestätigung des jeweiligen Arbeitgebers bzw. Dienstvorgesetzten, bzw. bei Selbständigen durch schriftliche Eigenauskunft nachgewiesen werden.

 

Eine Vorlage dieser Betreuungsbestätigung steht Ihnen hier als Download zur Verfügung:

 

Betreuungsbestaetigung

  

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