Elektronische Erhebung gleich- und andersartiger Versorgungsfälle bei Zahnersatz in den Praxen
Seit der Einführung der Festzuschüsse im Jahr 2005 ist die Abrechnung privatzahnärztlicher Leistungen bei gesetzlich krankenversicherten Patienten im Rahmen der gleich- und andersartigen Versorgung mit Zahnersatz in den Praxen von besonderer Bedeutung. Zwar werden die gleichartigen Versorgungen über die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen (KZVen) abgerechnet, aber die übermittelten Abrechnungsdaten enthalten keine Informationen über abgerechnete Leistungen nach der Gebührenordnung der Zahnärzte (GOZ), deren jeweilige Anzahl und den Steigerungsfaktor. Hinsichtlich der andersartigen Versorgungen liegen der jeweiligen KZV in der Regel überhaupt keine Daten vor. Gerade im Hinblick auf öffentlichkeitswirksame Vorwürfe, die das Abrechnungsverhalten in diesem wichtigen Bereich betreffen, ist es der KZBV ein besonderes Anliegen, eine solide Datenbasis für die Zahnärzteschaft zu schaffen, um auf dieser Grundlage insbesondere den Spekulationen über das privatzahnärztliche Abrechnungsverhalten im prothetischen Bereich wirksam begegnen zu können.
Um diese Datenlücke zu schließen, wurden der KZBV bislang anonymisierte Kopien der Heil- und Kostenpläne gleich- und andersartiger Versorgungen inklusive der GOZ- und der Laborrechnungen in Papierform von Praxen zur Verfügung gestellt. Dies war jedoch mit einem erheblichen Zeit- und Finanzaufwand für die teilnehmenden Zahnärztinnen und Zahnärzte verbunden, sodass wir nach Alternativen gesucht haben. In Kürze – spätestens aber ab dem 1. Januar 2016 - können die entsprechenden Daten daher von den Praxen ohne zusätzlichen Aufwand in elektronischer Form übermittelt werden.
Hierzu hat die KZBV ein Software-Modul entwickelt, mit dem alle Daten der gleich- und andersartigen Versorgungen sowie die bisher nicht übertragenen GOZ-Daten in anonymisierter Form von Ihnen über die KZVen an die KZBV übermittelt werden können. Das Verfahren trägt den Anforderungen des Datenschutzes Rechnung. Die Teilnahme an dieser Datenerhebung ist freiwillig und unabhängig davon, mit welchem PVS-System Sie arbeiten. Spätestens bis Ende des Jahres wird Ihnen von Ihrem Softwarehaus die Möglichkeit zur Teilnahme an der Datenerhebung zur Verfügung gestellt werden. Gegebenenfalls hat Ihr Softwarehaus das erforderliche Update in diesen Tagen bereits ausgeliefert oder stellt es Ihnen in Kürze zur Verfügung.
Entschließen Sie sich zu einer Teilnahme, erhält die KZV von Ihrer Praxis dann jeweils zwei Datenpakete: eins für die übliche Abrechnung des Zahnersatzes in der KZV sowie ein zweites Datenpaket, das zusätzlich die GOZ-Daten der gleich- und andersartigen Versorgungen enthält, aber hinsichtlich der teilnehmenden Praxis und der behandelten Patienten anonymisiert ist. Dieses zweite Datenpaket, das von der KZV dann wiederum an die KZBV weitergeleitet wird, ist so verschlüsselt, dass es der KZV nicht möglich ist, Ihre Daten einzusehen. Nur die KZBV kann die Daten entschlüsseln, weiß aber aufgrund der Anonymisierung nicht, von welcher Praxis die Daten stammen und welche Patienten behandelt wurden. Die Erhebung ist also so angelegt, dass sie sämtlichen datenschutzrechtlichen Anforderungen vollumfänglich genügt.
Wichtig: Das zweite, anonymisierte Datenpaket wird nicht automatisch versendet, sondern nur, wenn Sie zuvor Ihr Einverständnis zu dessen Übermittlung erteilen.
Hierzu wird Ihnen jeweils vor Absendung Ihrer monatlichen Abrechnungsdaten in der Praxisverwaltungssoftware der aktuell eingestellte Teilnahmestatus für die zusätzliche Datenlieferung an die KZBV angezeigt. Hier haben Sie auch die Möglichkeit, diesen Teilnahmestatus jederzeit mit einem einzigen Klick zu ändern. Stimmen Sie der Datenlieferung nicht zu, werden an die KZV auch keine ZE-Statistikdaten für die KZBV übertragen, sondern lediglich die üblichen ZE-Abrechnungsdaten an die KZV.
Bei Erstauslieferung des erforderlichen Updates der Praxissoftware ist der Teilnahmestatus zunächst mit NEIN deaktiviert. Wenn Sie an dieser Erhebung teilnehmen möchten, müssen Sie den Teilnahmestatus auf JA setzen.
Zum besseren Verständnis haben wir für Sie eine Ablaufskizze erstellt, aus der Sie die Details entnehmen können.
Ablaufskizze – Elektronische Erhebung gleich- und andersartiger Versorgungsfälle bei Zahnersatz
Der Vorstand der KZV Sachsen-Anhalt würde es sehr begrüßen, wenn Sie an dieser Erhebung der KZBV teilnehmen, zumal für Sie kein zusätzlicher administrativer Aufwand entsteht. Für die KZBV als Bundesorganisation sind diese Daten von erheblicher Bedeutung, um auch in diesem Bereich als Sprachrohr der Zahnärzteschaft aktiv agieren und Ihre Interessen effektiv und wirksam vertreten zu können.