Fehler beim Lesen der eGK nach ORS1-Ausstattung
Nach der Ausstattung mit den Komponenten für die Teilnahme am ORS1 (Versichertenstammdatanabgleich) erfolgt eine wesentlich gründlichere Prüfung der eKG bezüglich des auf ihr enthaltenen Zertifikates, von Sperrvermerken u.a.
Das hat zur Folge, daß wesentlich häufiger eGK's als ungültig erkannt werden, als das z.B. in einer noch nicht ORS1-fähigen Hausarztpraxis der Fall ist.
Insbesondere wenn der Patient gerade von dort kommt und dort "mit der Karte noch alles in Ordnung war", stößt dieser Umstand auf Unverständnis.
Meist betrifft es alte eGKs (Version < G1+) oder tatsächlich abgelaufene Karten, welche die betreffende Kasse oder der/die Patient(in) nicht ausgetauscht hat.
Wir weisen darauf hin, daß diese Karten in jedem Fall ungültig sind, auch wenn sie der "Hausarzt nebenan eben noch akzeptiert hat", das Ersatzverfahren ist in diesem Fall nicht zulässig.
Ein von der KZBV zur Verfügung gestelltes Merkblatt für den Umgang mit diesen Karten finden SIe hier: