Festzuschuss- Beträge für die Bundespolizei
Im Rundbrief 05/2014 informierten wir Sie über die geänderte Heilfürsorgeverordnung für die Bundespolizei. Der doppelte Festzuschuss orientiert sich am ZE- Punktwert, der mit den Trägern der Heilfürsorge vereinbart wurde. Die KZBV übermittelte uns mit Schreiben vom 08.07.2014 eine Übersicht mit den Festzuschuss- Beträgen für die Patienten der Bundespolizei. Die Liste finden Sie hier zum Download.
Heilfürsorgeverordnung für die Bundespolizei - Festzuschüsse.pdf
Die Liste wird Ihnen mit dem nächsten KZV-Rundbrief zur Hinzufügung zum Handbuch zugesandt.