Fristverlängerung bei der TI-Anbindung beschlossen
Der Deutsche Bundestag hat den Gesetzentwurf des Pflegepersonal-Stärkungsgesetzes (PpSG) am Freitag, den 9. November 2018 in 2. und 3. Lesung beschlossen. Im Gesetz ist festgelegt, dass Praxen bis zum 31. März 2019 alle Komponenten für die Telematikinfrastruktur (TI) bestellen und dies bei der KZV nachweisen müssen. Anderenfalls sind Honorarkürzungen vorgesehen.
Die endgültige Frist für die Anbindung der Praxen an die TI ist der 30. Juni 2019. Praxen, die dann noch nicht an die TI angeschlossen sind und noch nicht das Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) beim Einlesen der elektronischen Gesundheitskarte durchführen können, werden mit Honorarkürzungen von einem Prozent sanktioniert.
Die gesetzlich vorgegebene Honorarkürzung gilt dann rückwirkend für alle Leistungen, die ab dem 01.01.2019 erbracht wurden.