Pressemitteilung der KZBV: "Fünf vor zwölf für den Erhalt zahnärztlicher Versorgungsstrukturen"

Am 17. April 2020 hat das BMG den Referentenentwurf einer SARS-CoV-2-Versorgungsstrukturen-Schutzverordnung vorgelegt. Damit soll der finanzielle Schutzschirm zur Sicherung der Gesundheitsversorgung auch auf Zahnarztpraxen ausgeweitet werden. Der Verordnungsentwurf sieht zunächst für das Jahr 2020 eine Liquiditätshilfe vor, die bei 90% der Gesamtvergütungen des Jahres 2019 liegen soll. Für die Jahre 2021 und 2022 sollen die Zahnärzte laut Entwurf 70 Prozent der Überzahlung wieder an die Krankenkassen zurückzahlen, 30 Prozent zur Sicherung der Versorgungstrukturen und Abfederung der Krise bei den Zahnärzten verbleiben. Laut eines Berichts der FAZ wurde nun von Seiten des Bundesfinanzministeriums die Lastenteilung zwischen Zahnärzten und Krankenkassen infrage gestellt. Eine komplette Rückzahlung des überzahlten Betrages wird gefordert. Damit wäre der Schutzschirm als reines Darlehen ausgestaltet.

Die KZV hat sich daher mit dringender Bitte um Unterstützung an den Ministerpräsidenten und an die Ministerin Grimm-Benne gewandt.

Anschreiben des Vorstands an Ministerpräsident Dr. Reiner Haseloff vom 24.04.2020 zum Rettungsschirm für Zahnärzte

Anschreiben des KZV-Vorstands an Ministerin Grimm-Benne vom 24.04.2020 zum Rettungsschirm für Zahnärzte

Pressemitteilung der KZBV: "Fünf vor zwölf für den Erhalt zahnärztlicher Versorgungsstrukturen"

Zurück