eHBA: Erstattung von 41,40 € nach Anmeldung
Die KZV unterstützt finanziell die Einführung des elektronischen Heilberufsausweises (eHBA), indem sie die monatlich anfallenden Kosten für ein halbes Jahr übernimmt, vorausgesetzt, die Zahnärztin/der Zahnarzt beantragt den eHBA bis zum 30. Juni 2016 bei der Firma medisign.
Das heißt, außer dieser Anmeldung ist durch die Zahnärztin/ den Zahnarzt nichts Weiteres zu veranlassen. Alles andere wird intern zwischen ZÄK und KZV geregelt. Die ZÄK informiert die KZV über die Anmeldung. Die KZV bucht den Betrag in Höhe von 41,40 € (monatlich anfallende Kosten in Höhe von 6,90 € x 6 Monate) als Gutschrift und zahlt diese mit der nächsten Quartalsrestzahlung aus. Nachzuvollziehen ist die Gutschrift auf Ihrer Vierteljahresabrechnung.
Bei Fragen zum Antrags- und Anmeldeverfahren wenden Sie sich bitte an die ZÄK Sachsen-Anhalt (Andrea Kibgies, Tel.: 0391 73939-25).