Hinweis zur Beantragung von Zahnersatz

Wir möchten einer Bitte der Barmer Ersatzkasse nachkommen und Ihnen eine kurze Erläuterung zum Antrags- bzw. Genehmigungsverfahren bei der Versorgung mit Zahnersatz und Zahnkronen geben.

Bitte berücksichtigen Sie diese in Ihrem Praxisablauf. Einige Praxen nutzen für die Planung von Zahnersatz den bisher von der KZV Sachsen-Anhalt zur Verfügung gestellten Heil- und Kostenplan in Zweifachausführung. Gemäß BMV-Z (gültig seit 01.07.2018) ist das Formular 3a (Vordruck Heil- und Kostenplan) als Einfachvordruck festgelegt. Die Verwendung der noch vorhandenen Zweifachformulare ist zwar weiterhin möglich, jedoch erfolgt die Zuschussfestsetzung der Krankenkassen ausschließlich nach Vorlage des Originaldokuments (Erstblatt).

Wir möchten Sie daher bitten, Ihren Patienten für die Beantragung der prothetischen Versorgung ausschließlich den vereinbarten Vordruck als Einfachformular auszuhändigen. Die Durchschrift ist alleinig als Kopie für die Ablage in der Praxis zu verwenden.

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