08.05.2018: Offener Brief des KZV-Vorstands an Bundesgesundheitsminister Jens Spahn: Anpassung der Umsetzungsfristen und der Refinanzierung zur TI-Anbindung
08.05.2018
Offener Brief:
Anpassung der Umsetzungsfristen und der Refinanzierung zur TI-Anbindung
Sehr geehrter Herr Bundesminister,
unserer Kenntnis nach liegen Ihnen bereits Schreiben von der KZV Sachsen und der KZV Berlin vor, in denen unsere Kolleginnen und Kollegen auf die gravierenden Schwierigkeiten bei der Anbindung der Vertragszahnarztpraxen an die Telematikinfrastruktur (TI) im Gesundheitswesen hinweisen. Den Darlegungen unserer Vorstandskollegen ist nichts hinzuzufügen. Nachdrücklich und uneingeschränkt unterstützen wir beide Ausführungen.
Grundsätzlich sind die genannten Probleme bei der Umsetzung und Refinanzierung der TI-Anbindung nicht länderspezifisch. Sie betreffen die Vertragszahnärzteschaft im gesamten Bundesgebiet ebenso wie alle Arzt- und Psychotherapeutenpraxen und Krankenhäuser. Deshalb sehen auch wir uns in der Pflicht, Sie auf die Sachlage und die aktuelle Verschärfung der Probleme hinzuweisen.
In Sachsen-Anhalt sind bereits über ein Viertel aller Zahnarztpraxen an die TI angebunden. Obwohl wir damit vergleichsweise gut aufgestellt sind, liegt der eigentliche Kraftakt noch vor uns.
Wir müssen feststellen, dass sich der Markt nicht so entwickelt hat, wie vor einem Jahr beim Abschluss der Vereinbarung zur Refinanzierung angenommen. Es ist nicht absehbar, dass sich die Preise für die Komponenten in den nächsten Monaten rückläufig entwickeln werden. Mit dem signifikanten Absinken der Erstattungspauschalen ab dem dritten Quartal werden alle Praxen, bei denen die Installation erfolgt, gravierende finanzielle Nachteile erfahren.
Dies ist umso unverständlicher, da die Krankenkassen nach dem E-Health-Gesetz verpflichtet sind, die Kosten für die Anbindung an die Telematikinfrastruktur zu tragen. Gemäß §1 der Grundsatzfinanzierungsvereinbarung gilt zudem, dass die günstigste Ausstattung vollumfänglich von den Erstattungspauschalen gedeckt sein muss. Am 19. April hat die KZBV jedoch darüber informiert, dass seitens des GKV-Spitzenverbandes keine Verhandlungsbereitschaft mehr zu der geforderten Anpassung der Pauschalen – insbesondere für das dritte Quartal 2018 – besteht. Die Finanzierungsverhandlungen werden damit erneut im Bundesschiedsamt geführt.
Der Unwille zur Anpassung der Refinanzierungspauschalen und die derzeitige Verzögerungstaktik seitens des GKV-Spitzenverbandes sind in keiner Weise nachvollziehbar noch tolerabel.
Dies muss nicht nur aufgrund der vorgegebenen Umsetzungsfrist bis Ende des Jahres mit großer Sorge betrachtet werden. Der Unmut besonders bei älteren Zahnärztinnen und Zahnärzten lässt befürchten, dass viele vorzeitig ihre berufliche Tätigkeit aufgeben. Dem Nachwuchs drohen aufgrund der Sanktionsregelung direkt beim Berufseinstieg Honorarkürzungen.
Wir sehen, dass bei vielen Kolleginnen und Kollegen mittlerweile große Sorge herrscht, weil sie spüren, dass die Attraktivität unseres Berufes zunehmend nachlässt. Das Projekt TI im Gesundheitswesen ist in dieser Hinsicht ein weiterer abträglicher Faktor.
Sehr geehrter Herr Spahn, die aktuelle Situation ist Resultat politischer Entscheidungen. Die politische Verantwortung für das Projekt ist somit nicht von der Hand zu weisen. Wir bitten Sie daher, schnellstmöglich auf eine angemessene Anpassung zur Refinanzierung und eine Aussetzung, zumindest aber deutliche Verlängerung, der Umsetzungsfristen hinzuwirken.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Jochen Schmidt Vorsitzender des Vorstandes KZV Sachsen-Anhalt |
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Dr. Bernd Hübenthal |
Der Brief als PDF zum Download:
Offener Brief an Bundesgesundheitsminister Jens Spahn