GKV-Spitzenverband lehnt Verhandlungen mit KZBV ab

Zum Thema TI hat die KZBV Anfang April bekanntgegeben, dass die Erstattungspauschalen zur Finanzierung der Anbindung angepasst werden müssen, um eine Unterdeckung der Kosten ab dem 2. Quartal 2018 zu vermeiden. Die KZBV hat daher Verhandlungen mit dem GKV-Spitzenverband aufgenommen.

Am 19. April hat die KZBV darüber informiert, dass seitens des GKV-Spitzenverbandes keine Verhandlungsbereitschaft mehr zu der geforderten Anpassung der Pauschalen – insbesondere für das dritte Quartal 2018 zu erwarten sei. Der GKV-SV beruft sich darauf, dass die KBV zwischenzeitlich das Bundesschiedsamt angerufen hat und die Finanzierungsverhandlungen im ärztlichen Bereich damit erneut im Bundesschiedsamt geführt werden.

Die KZBV bedauert das Vorgehen der KBV – insbesondere da am Rande anderer Gespräche der GKV-Spitzenverband bereits durchaus Verhandlungsbereitschaft signalisiert hatte. Des Weiteren wird ein Schiedsspruch im ärztlichen Bereich, mit dem dem Vernehmen nach nicht vor Juni gerechnet wird, sicher auch wiederum Auswirkung auf den zahnärztlichen Bereich entfalten.

Empfehlungen für Zahnarztpraxen:

Die KZBV rät: Zahnarztpraxen sollten die ihnen vorgelegten Angebote der Industrie genau daraufhin prüfen,

  • ob die angebotenen Komponenten auch tatsächlich lieferfähig sind (beziehungsweise wann),
  • ob die Preise der angebotenen Komponenten von den gemäß geltender Finanzierungsvereinbarung zu erstattenden Pauschalen gedeckt sind und
  • ob und welche Modalitäten im Vertrag aufgezeigt werden für den Fall, dass zum Zeitpunkt der Installation der Komponenten in der Praxis eine Unterdeckung gegeben ist. Hinweis: Einige Anbieter eröffnen ihren Kunden die Möglichkeit, in diesem Fall vom Vertrag zurückzutreten; andere bieten an, die Differenz zu übernehmen.

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