Kooperationsverträge mit Pflegeheimen: Erinnerung an Übersendung des Berichtsbogens

Soweit die Zusendung nicht bereits erfolgt ist, möchten wir alle Praxen, die im Jahr 2014 Kooperationsverträge mit Pflegeheimen gemäß § 119b SGB V abgeschlossen haben, daran erinnern, der KZV den sogenannten Berichtsbogen nach Anlage 1 der Rahmenvereinbarung umgehend zu übermitteln.

Sollte der Bogen nicht Ihren Unterlagen beiliegen, können Sie diesen von unserer Webseite herunterladen. Sie finden das Dokument im Bereich "Sonstige Publikationen und Downloads":

Sonstige Publikationen und Downloads

Ansprechpartner: Sekretariat Abteilung Recht, Tel.: 0391 6293 254

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