Korrektur der Abschlagszahlung

Aufgrund eines Systemfehlers wurde bei der Zahlung des 1. Abschlages vom II. Quartal 2015 irrtümlich der 1. Abschlag des I. Quartals 2015 gezahlt. Die daraus resultierende Differenz wird umgehend mit der Zahlung des 2. Abschlages für das II. Quartal 2015 ausgeglichen. Somit wird daraus für keine Praxis ein Nachteil resultieren. Wir bitten um Ihr Verständnis!

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Katrin Arndt, Tel.: 0391 6293 243).

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