Korrekturhinweis: Fluoridierungsmittel im Rahmen der Früherkennungsuntersuchungen
Arzneimittel (Lack) zur Fluoridlackanwendung (FLA) sind als Sprechstundenbedarf zu verordnen. Im Rundbrief 05/2019 war irrtümlich (Lack, Gel o. ä.) angegeben.
Dazu ein Auszug aus dem Praktischen Ratgeber für die zahnärztliche Praxis „Frühkindliche Karies vermeiden“ von der KZBV und BZÄK Seite 43:
„Fluoridlackanwendung zur Zahnschmelzhärtung (FLA)
Bei der Fluoridlackanwendung handelt es sich um eine Behandlung mit Fluoridlack zur Härtung des Zahnschmelzes. Die Applikation von Fluoridlack wird auch eingesetzt zur Inaktivierung, wenn initiale Kariesläsionen diagnostiziert wurden. Dabei sollte der Fluoridlack nur punktuell auf die kariösen Initialläsionen aufgetragen werden, um die applizierte Dosis und damit eine systemische Aufnahme zu minimieren. Als Trägersubstanz darf nur ein adhäsiver Lack eingesetzt werden, keine Fluoridgele oder Flüssigkeiten. Die Indikation für eine Fluoridierung steht unter Zahnarztvorbehalt.
Außer der Fluoridlackanwendung sollten parallel Maßnahmen wie z.B. die Aufklärung über die Kariesätiologie, Durchführung von verbesserter Mundhygiene und Information zu Ernährungsfragen durchgeführt werden. Dazu können die online zur Verfügung stehenden Informationen verwendet werden.“
Download: "Der praktische Ratgeber für die zahnärztliche Praxis. Frühkindliche Karies vermeiden":
Ratgeber für die zahnärztliche Praxis
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Prüfungsstelle, Telefon: 0391 6293-023