Kostenübernahme für den eHBA verlängert

Die am 30.06.2016 abgelaufene Frist für die 6-monatige Kostenübernahme der Gebühren des elektronischen Heilberufeausweises (eHBA) wurde vom Vorstand der KZV Sachsen-Anhalt bis zum 31.12.2016 verlängert.

Zahnärzte die Mitglied der KZV-Sachsen-Anhalt sind und den eHBA bis zum 31.12.2016 bei der Zahnärztekammer Sachsen-Anhalt beantragen, bekommen die laufenden Gebühren für den Zeitraum von 6 Monaten von der KZV Sachsen-Anhalt erstattet.

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