Krankentransporte ab 2019 nicht mehr genehmigungspflichtig
Durch das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz – PpSG - soll die Situation in der Kranken- und Altenpflege in Deutschland verbessert werden. Aus Sicht der Zahnärzteschaft bringt das Gesetz viele Verbesserungen. Weniger Bürokratie und eine schnellere Versorgung werden etwa durch den Wegfall der Genehmigungspflicht bei Krankentransporten ermöglicht.
Der Gesetzestext hierzu lautet wie folgt:
„Allerdings verfügen Pflegeheime nicht über die notwendige räumliche und technische Ausstattung für komplexe diagnostische und therapeutische Leistungen. Die betroffenen Versicherten sind daher auch weiterhin regelmäßig auf Krankenfahrten im Sinne des § 7 der Krankentransport-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) in die Praxis des Facharztes und Zahnarztes angewiesen. Dies gilt auch für die Versicherten und Menschen mit Behinderungen, die in ihrer eigenen Häuslichkeit leben. Die hierbei anfallenden Kosten werden nach dem bisher vorgesehenen Verfahren jeweils nur auf Antrag und nach vorheriger Genehmigung durch die Krankenkasse für die konkrete Einzelfahrt übernommen. Die Genehmigung wird in der Regel erteilt. Dieses Verfahren führt zu einem erheblichen bürokratischen Aufwand sowohl für die Versicherten und für die sie betreuenden Personen und Pflegeeinrichtungen als auch für die Krankenkassen. Vor diesem Hintergrund wird das Genehmigungs-verfahren für vulnerable Patientengruppen durch die Einführung einer Genehmigungsfiktion grundlegend vereinfacht. Für Krankentransporte im Sinne des § 60 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 beziehungsweise § 6 Krankentransport-Richtlinie des G-BA gilt das Genehmigungs-erfordernis nach Satz 4 fort.“
Das Gesetz soll zum 1. Januar 2019 in Kraft treten.
Mehr Informationen:
Externer Link zur Webseite des BMG: Sofortprogramm Pflege
Pressemitteilung der KZBV: Die KZBV zum Kabinettsbeschluss des PpSG