Krankenversichertenkarten (KVK) von Polizei & Bundespolizei weiterhin gültig
Ab dem 01.01. 2015 ist die elektronische Gesundheitskarte (eGK) alleiniger gültiger Versicherungsnachweis, die alte Krankenversichertenkarte (KVK) kann ab diesem Zeitpunkt nicht mehr verwendet werden. Das haben die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung, die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der GKV-Spitzenverband gemeinsam verbindlich festgelegt.
Eine Ausnahme besteht jedoch für die sonstigen Kostenträger. Derzeit werden Heilfürsorgeberechtigte im Einzelfall in den zahnärztlichen Praxen auf die Notwendigkeit der Vorlage der elektronischen Gesundheitskarte ab dem 01.01.2015 hingewiesen, was sachlich nicht korrekt ist, da die sonstigen Kostenträger keine eGK ausgeben und deren Versicherte auch nach dem 01.01.2015 die KVK als gültigen Versichertenausweis vorlegen können.
Welche Kostenträger exakt betroffen sind und wie im Einzelnen zu verfahren ist, erfahren Sie umgehend an dieser Stelle.