Neuer Mustervertrag für Kooperationszahnärzte

KZBV und GKV-Spitzenverband haben die Rahmenvereinbarung zur kooperativen zahnärztlichen und pflegerischen Versorgung von gesetzlich Krankenversicherten in stationären Pflegeeinrichtungen (Anlage 12 BMV-Z) überarbeitet.

Dabei sind zum einen die Aufgaben für Kooperationszahnärzte neu formuliert und an die erweiterten Leistungen gem. § 22a SGB V und BEMA-Nrn. 174a, 174b angepasst worden. Zum anderen ist auf der Grundlage des mit dem Pflegepersonalstärkungsgesetz eingeführten § 119b Abs. 2a SGB V eine neue Regelung über verbindliche Anforderungen für die Informations- und Kommunikationstechnik zum elektronischen Datenaustausch im Rahmen der Zusammenarbeit zwischen stationären Pflegeeinrichtungen und vertragszahnärztlichen Leistungserbringern aufgenommen worden.

Die von den Vertragszahnärzten mit Pflegeeinrichtungen geschlossenen Kooperationsverträge sollen an die neue Aufgabenbeschreibung in § 4 der Rahmenvereinbarung angepasst werden. Eine zwingende Frist gibt es hierfür nicht, sodass bis zu einer Vertragsänderung alle im Rahmen der Kooperation erbrachten Leistungen weiterhin auch auf Grundlage der bisherigen Verträge abgerechnet werden können. Die o.g. Änderungsvereinbarung zum BMV-Z erhalten Vertragszahnärzte in der Dezemberausgabe des Rundbriefes als Anlage bei.

 

Ein Mustervertrag steht Ihnen zur Verfügung:

Mustervertrag Kooperation

 

Ihr Ansprechpartner bei der KZV Sachsen-Anhalt:
Alexander Iyet, Abteilung Recht,
Tel.-Nr.: 0391/6293 153

 

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