Neues Abkommen über die Durchführung der zahnärztlichen Versorgung von Unfallverletzten und Berufserkrankten
Ein neues Abkommen über die Durchführung der zahnärztlichen Versorgung von Unfallverletzten und Berufserkrankten mit Gültigkeit ab dem 01.01.2020 wurde von den Vertragspartnern veröffentlicht. Fach 14.1 unseres Handbuchs im geschützten Mitgliederbereich wurde entsprechend aktualisiert.