Neues von der eGK: Erste Pflichtanwendung Versichertenstammdatenabgleich ab 01.07.2018

Elektronische Gesundheitskarte 2011

Der Start des Online Rollouts Stufe 1 (ORS1) wird am 01.07.2017 mit dem Versichertenstammdatenabgleich (VSD) beginnen.

Nimmt der Patient das erste Mal im Quartal Leistungen der GKV in Anspruch, ist in der betreffenden Praxis der Abgleich durchzuführen. Der Vorgang findet weitgehend automatisch statt. Beim Einstecken der Karte wird geprüft, ob der VSD bereits durchgeführt wurde, falls nicht, ob neue Datensätze für die betreffende Karte vorliegen (z.B. Adress- und/oder Namensänderung) und diese ggf. aus der TI geladen und auf die Karte geschrieben.

Ab dem 01.07.2018 wird der VSD verpflichtend, d.h. bei Nichtdurchführung wird die Vergütung aller vertragszahnärztlichen Leistungen nach dem Willen des Gesetzgebers pauschal so lange um 1% gekürzt, bis die Praxis die Prüfung durchführt.

Die Voraussetzungen dafür sind eine neue Hardwareausstattung bestehend aus Konnektor und Kartenleser, einem angepassten Praxisverwaltungssystem (PVS), sowie dem elektronischen Heilberufeausweis (eHBA) und einem elektronischen Praxisausweis (SMC-B).

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