Patientenerklärung bei fehlendem Versicherungsnachweis
Mit der Quartalsabrechnung 1/2015 wurden Abrechnungsfälle eingereicht, bei denen keine gültige elektronische Gesundheitskarte eingelesen wurde. Anstelle der eGK–Versichertennummer wurden Daten von der als Versicherungsnachweis nicht mehr gültigen Krankenversichertenkarte (KVK) übernommen, um die Abrechnungsdaten an die KZV Sachsen-Anhalt übermitteln zu können.
Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang, dass seit dem 01.01.2015 die KVK nicht mehr als gültiger Versicherungsnachweis gilt und zwar auch dann nicht, wenn auf der KVK ein aktuelles Gültigkeitsdatum aufgedruckt ist. Ein gültiger Versicherungsnachweis von Patienten der Gesetzlichen Krankenversicherung ist ab 2015 nur noch die eGK oder ersatzweise ein von der Kranken-kasse ausgestellter Versicherungsnachweis auf Papier.
Ausnahme:
Für Versicherte der Landespolizei und Bundespolizei ist weiterhin die KVK als gültiger Versicherungsnachweis zugelassen.
Wird die KVK trotzdem eingelesen, so erhalten Sie in Ihrem Praxisverwaltungssystem die Fehlermeldung „098-kein DTA möglich- Krankenversichertenkarte von gesetzlich Krankenversicher¬tenkarten gelten seit dem 01.01.2015 nicht mehr als Versicherungsnachweis“. Bitte beachten Sie diese Fehlermeldung unbedingt, denn eine Weiterleitung der Daten an die Krankenkassen verstößt gegen die vertraglichen Bestimmungen. Kann von Seiten der Praxis auf Rückfrage keine aktuelle Versichertennummer der eGK benannt werden, muss der Fall vom Datensatz gelöscht werden. Erfolgt eine Klärung, kann der Fall als abweichendes Leistungsquartal wieder bei der KZV eingereicht werden.
Legt der GKV-Patient nur eine KVK vor und wird die Anspruchsberechtigung auch nicht durch andere Weise nachgewiesen, darf der Vertragszahnarzt eine Privatvergütung für diese Behandlung verlangen. Wird die eGK oder die Anspruchsberechtigung innerhalb von einer Frist von 10 Tagen nach der ersten Inanspruchnahme vorgelegt, so muss die entrichtete Vergütung zurückgezahlt werden. Der Behandlungsfall kann dann über die KZV abgerechnet werden.
Zur Information und für eine Erklärung des Patienten können Sie ein entsprechendes Musterblatt nutzen. Das Musterblatt für die Patientenerklärung bei fehlendem Versicherungsnachweis können Sie im Bereich "Sonstige Publikationen und Downloads" herunterladen.
Direkter Download:
Muster-Patientenerklärung bei fehlendem Versicherungsnachweis (pdf)
Hotline der Abteilung Abrechnung: 0391 6293 072 / 0391 6293 037