Angebote von Paketen für den Zugang zur Telematik-Infrastruktur - wichtige Hinweise

Für eine erfolgreiche Installation und Inbetriebnahme muss die gesamte Produktpalette zugelassen sein. Bisher (Stand: Juli 2017) gibt es jedoch seitens der Gematik noch keinerlei Zulassung(en) für den Wirkbetrieb. Nach derzeitiger EInschätzung der gematik wird das Zulassungsverfahren frühestens im Herbst 2017 abgeschlossen sein, erst dann kann ein derartiges Paket installiert werden.

Wenn Sie ein Angebot annehmen möchten, so sollten Sie prüfen, ob folgende Komponenten, Dienste sowie Dienstleistungen, die für das Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) gem. § 291 Abs. 2b SGB V benötigt werden, enthalten sind:

  • QES-fähiger Konnektor (QES = Qualifizierte Elektronische Signatur): Falls der angebotene Konnektor noch nicht QES-fähig ist, sollte die Zusage des Anbieters/Dienstleisters zur kostenlosen Nachrüstung der QES-Fähigkeit durch ein Update oder Austausch des Konnektors unbedingt im Vertrag aufgeführt sein.
  • Stationäres e-Health-Kartenterminal inkl. Smartcard vom Typ gSMCB-KT
  • Installation/Anbau/Inbetriebnahme der Komponenten
  • Integration der Komponenten/Dienste in Ihr Praxisverwaltungssystem (Softwareanpassung)
  • Bereitstellung/Betrieb eines VPN-Zugangsdienstes inkl. "Secure Internet Service (SIS)". Dieser sichere Zugang zum Internet sollte optional wählbar sein, aber vom Dienstleister mit angeboten werden.
  • Einweisung/Schulung des Praxispersonals
  • Erhalt der Funktionsfähigkeit der Komponenten, Regelung des (schnellen!) Austausches bei Ausfall (Service- bzw. Wartungsvertrag)
  • Verbindlicher (spätester) Inbetriebnahmetermin (Hintergrund: Maßgebend für die Rückerstattung ist der Zeitpunkt der Inbetriebnahme, nicht der Bestellung!)

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