Stellungnahme zur Klarstellung aktueller Medienberichte
Magdeburg, 16.09.2015. Die KZV Sachsen-Anhalt führt seit einiger Zeit sozialgerichtliche Auseinandersetzungen mit der zuständigen Aufsichtsbehörde, dem hiesigen Ministerium für Arbeit und Soziales. In diesen gerichtlichen Auseinandersetzungen geht es um den Umfang der Kompetenzen der Aufsichtsbehörde als Rechtsaufsicht sowie um unterschiedliche Rechtsauffassungen zu Entscheidungen des Vorstandes und der Vertreterversammlung der KZV Sachsen-Anhalt. So hat das Ministerium u. a. in einer alle fünf Jahre stattfindenden Prüfung der KZV nach § 274 SGB V die Rechtsauffassung vertreten, dass verschiedene Entscheidungen des Vorstandes oder der Vertreterversammlung der KZV rechtswidrig wären. Dies führte zu Beanstandungen, die gegenwärtig Gegenstand der o.g. sozialgerichtlichen Auseinandersetzungen sind.
Im Zusammenhang mit den laufenden Sozialgerichtsverfahren hat das Ministerium Strafanzeigen gegen Mitglieder des Vorstandes und der Vertreterversammlung angeregt, die zu entsprechenden Ermittlungsverfahren führten. Auch diese dauern noch an. Die bei der Staatsanwaltschaft Halle laufenden Ermittlungsverfahren wegen Strafvereitelung haben nichts mit den Ermittlungsverfahren wegen Untreue gegen Mitglieder, Vorstand und Vertreterversammlung zu tun. In den Ermittlungsverfahren in Halle geht es um Fragen strafrechtlicher Verantwortlichkeit im Zusammenhang mit der zahnärztlichen Leistungserbringung selbst etwa ob Fehler bei der Abrechnung nur zur Berichtigung führen oder strafrechtliche Relevanz haben. Diese Verfahren dauern bereits seit 2010 ohne Ergebnis an.
Innerhalb von Vorstand und Vertreterversammlung besteht Einigkeit, dass die Vorwürfe gegenstandslos sind. Beispielhaft seien hier die aufgegriffenen Pensionszusagen angeführt. Dazu gibt es einen einstimmigen Beschluss der Vertreterversammlung. Wie die Staatsanwaltschaft Magdeburg selbst hierzu bestätigt, sind ihre (mehrjährigen) Ermittlungen (siehe Zahnärztlichen Nachrichten 12/2014, S. 6) ebenfalls bislang ohne Ergebnis verlaufen.