Übersicht zur Abrechnung von Früherkennungsuntersuchungen und Individualprophylaxe
Übersicht zur Abrechnung von Früherkennungsuntersuchungen und Individualprophylaxe
Versicherte im Alter vom 6. bis zum vollendeten 33. Lebensmonat haben künftig Anspruch auf insgesamt drei Früherkennungsuntersuchungen. Wir haben für Sie eine Übersicht erstellt, in der Sie die Zeitfenster und die Möglichkeiten zur Abrechnung von Leistungen zur Früherkennungsuntersuchungen und zur Individualprophylaxe im Überblick behalten.
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Übersicht Früherkennungsuntersuchungen und Individualprophylaxe