Weiterer Anbieter für elektronischen Praxisausweis: T-Systems
Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) hat mit T-Systems einen zweiten Anbieter für die Ausgabe von elektronischen Praxisausweisen (SMC-B) an Zahnarztpraxen zugelassen. Bislang war die Bestellung der Karte nur bei der Bundesdruckerei möglich.
Die SMC-B-Karte ist der elektronische Ausweis für Ihre Praxis. Mit dieser Karte weist sich die Praxis als berechtigter Teilnehmer der Telematikinfrastruktur im Gesundheitswesen aus.
Der Vorgang zur Beantragung und Bestellung des Praxisausweises beginnt auf der Internetseite der KZV Sachsen-Anhalt. Hier melden Sie sich mit Ihrem elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) an.
Hilfestellungen zur Beantragung finden Sie auf unserer Internetseite unter:
https://www.kzv-lsa.de/index.php/alles-zur-ti-anbindung.html
Weitere Hinweise und die Preise der anbietenden Firmen finden Sie auf den jeweiligen Internetseiten:
Bundesdruckerei:
https://www.bundesdruckerei.de/de/Newsroom/Aktuelles/Informationen-zum-neuen-Praxisausweis
T-Systems:
https://geschaeftskunden.telekom.de/startseite/425796/praxisausweis.html
Hinweis:
Im Zuge des Antragsverfahrens werden Sie aufgefordert, Ihre bei uns vorliegenden Daten (Stammdaten) auf Aktualität und Richtigkeit zu prüfen. Daraus resultierende Änderungen Ihrer Stammdaten müssen Sie schriftlich (per E-Mail / Fax / Post) an die Zulassungsstelle bei der KZV Sachsen-Anhalt übermitteln (Mail: zulassung@kzv-lsa.de, Fax: 0391 6293 234).
Ihre Daten werden nach Eingabe am Folgetag im System aktualisiert.