Corona: Wichtige Hinweise für Zahnarztpraxen in Sachsen-Anhalt
Liebe Zahnärztinnen und Zahnärzte,
die derzeitige Situation lässt viele Zahnarztpraxen an Grenzen stoßen. In den Zahnarztpraxen wird durch Mangel an Schutzausrüstungen am Rande des hygienisch Machbaren behandelt. Trotz aller widriger Umstände verlangt die Gesetzeslage, dass die zahnärztliche Gesundheitsversorgung gesichert wird. Dass Sie diese Aufgabe als Heilberufler verantwortlich nicht nur in diesen schwierigen Zeiten wahrnehmen, ist unabweisbar, obwohl auch Sie und Ihr Praxisteam zum Kreis der Gefährdeten gehören.
Die zahnärztlichen Körperschaften arbeiten mit Bundgesundheitsminister Spahn und den Ländern an einer Lösung, nach der die Versorgung von Patientinnen und Patienten, die sich mit SARS-CoV-2/COVID-19 infiziert haben und solche, die unter häuslicher Quarantäne stehen, über ein bundesweites Netz von Universitäts-Zahnkliniken, Kliniken mit einer Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie-Abteilung und Kliniken mit einem zahnmedizinischen Fachbereich sichergestellt wird.
Der Vorstand und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Zahnärztekammer und der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt arbeiten daran, Sie nach Kräften zu unterstützen. Alle unsere Ressourcen sind darauf ausgerichtet, die Kolleginnen und Kollegen im ganzen Land zu unterstützen, Fragen zu beantworten und Unsicherheiten zu begegnen.
Wir danken Ihnen für Ihren unermüdlichen Einsatz und Ihr Verständnis.
Es findet derzeit ein intensiver Austausch der zahnärztlichen Körperschaften auf Landes- und Bundesebene statt, um die Strategie im Hinblick auf die Folgen der Ausbreitung von SARS-CoV-2 / COVID-19 und der daraus resultierenden Konsequenzen für die vertragszahnärztliche Versorgung abzustimmen. Ziel unserer Maßnahmen ist es, die Sicherstellung der Versorgung unter Beachtung des erforderlichen Schutzes von Patienten und des Praxisteams vor Infektionen im Rahmen der zahnärztlichen Behandlung zu gewährleisten. Wichtige Hinweise für Ihre Praxis und Informationen zum aktuellen Stand der Beratungen möchten wir Ihnen im Folgenden geben:
Zahnarztpraxen sollen weiterhin geöffnet bleiben
Die Corona-Epidemie hat die Bundesregierung veranlasst, Leitlinien zum einheitlichen Vorgehen zur weiteren Beschränkung von sozialen Kontakten im öffentlichen Bereich herauszugeben (Link: http://bit.ly/Leitlinie_Cor). Danach bleiben alle Einrichtungen des Gesundheitswesens unter Beachtung der gestiegenen hygienischen Anforderungen geöffnet.
Nicht erfasst von Beschränkungen sind somit auch alle Zahnarztpraxen. Sie sollen nach aktuellem Stand für die Versorgung der Bevölkerung geöffnet bleiben. Der Praxisbetrieb soll im üblichen Rahmen weiterhin aufrechterhalten werden.
Praxisschließungen sind nur zu vertreten, wenn die vom Robert Koch-Institut (RKI) schon bisher vorgeschriebenen Schutzausrüstungen und Desinfektionsmittel nicht mehr vorhanden sind. In diesen Fällen ist durch die Praxisinhaberin bzw. den Praxisinhaber eine Vertretung zu organisieren. Eine finanzielle Entschädigung durch Bund oder Land ist aktuell nicht vorgesehen.
Im Fall einer Praxisschließung sind unbedingt die Kassenzahnärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt, die Zahnärztekammer Sachsen-Anhalt und die Kreisstellenvorsitzenden zu informieren.
Empfehlungen des Robert Koch-Instituts für die Behandlung symptomloser Patienten
Das Robert Koch-Institut (RKI) stellt keine erhöhten Hygieneanforderungen an die Behandlung symptomloser Patienten. Normaler Mundschutz, Schutzbrille, Handschuhe und Desinfektionsmittel sind aus Sicht des RKI für alle Behandlungen ausreichend.
Keine generelle Behandlungspflicht bei Infektionsverdacht
Die Behandlung von Patienten, die bereits Symptome einer akuten respiratorischen Erkrankung der unteren Atemwege (Husten, Fieber, Schüttelfrost, Kopf- und Gliederschmerzen, Atembeschwerden und Luftnot, Müdigkeit, Appetitlosigkeit) zeigen, sollte nicht im Rahmen der allgemeinen zahnärztlichen Versorgung erfolgen. Diese Patienten sollten vorab zur Sicherung der Diagnose an den Hausarzt bzw. den kassenärztlichen Notdienst unter Tel. 116117 oder an das Gesundheitsamt verwiesen werden.
Unabhängig von der grundsätzlichen Verpflichtung zur Erfüllung des zahnärztlichen Versorgungsauftrages muss jede Zahnärztin/jeder Zahnarzt gemeinsam mit ihrem/seinen Patienten entscheiden, ob die beabsichtigte Behandlung unter den gegebenen Umständen erforderlich ist oder aber verschoben werden kann.
Zahnärztliche Behandlungszentren und Schwerpunktpraxen in Vorbereitung
Die Notfallversorgung infizierter oder unter Quarantäne stehender Patienten soll über spezielle Behandlungszentren organisiert werden. Sobald diese bereitstehen, werden wir Ihnen die Kontaktdaten zur Verfügung stellen.
Die für die Notfallversorgung in den Behandlungszentren notwendige spezielle Schutzausrüstung (wie z.B. FFP2-Masken, FFP3-Masken, spezielle Handschuhe usw.) soll die jeweilige KZV künftig von den zuständigen Behörden auf Bundesebene erhalten. Diese Ausrüstung wird vorerst ausschließlich für die Behandlung infizierter oder unter Quarantäne stehender Patienten bestimmt sein.
Schutz- und Hygieneausrüstung nicht über KZV oder ZÄK erhältlich
Aufgrund der gegenwärtigen Lieferengpässe erreichen die Kassenzahnärztliche Vereinigung und die Zahnärztekammer gehäuft Anfragen, wo Zahnarztpraxen (Schutz-)Materialien erhalten können. Wir haben Kenntnis von den zum Teil schon dramatischen Engpässen bei einigen Kolleginnen und Kollegen und verstehen Ihre Besorgnis, als Praxisinhaber für die Sicherheit in der Praxis verantwortlich zu sein und entsprechend auch für eine ausreichende Anzahl von Schutzmasken, Handschuhen und Desinfektionsmitteln sorgen zu müssen.
Gegenwärtig stellt sich die Lage folgendermaßen dar: Die Kassenzahnärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt und die Zahnärztekammer Sachsen-Anhalt halten diese Materialien weder vor, noch können wir solche beschaffen oder konkrete Hinweise geben, wo diese zu bekommen sind. Die von den zuständigen Behörden abgeforderte Schätzung des Bedarfes einer zahnärztlichen Praxis wurde bereits vor 14 Tagen abgegeben. Wir bitten deshalb von derartigen Anfragen oder Bestellungen abzusehen. Bei Änderungen werden Sie umgehend informiert.
Kinderbetreuung für Zahnärzte und ihr Praxispersonal als systemrelevante Berufe
Zahnärztinnen und Zahnärzte sowie Zahnmedizinische Fachangestellte gehören zum systemrelevanten Personenkreis, dessen Kinder nicht vom derzeitigen Betreuungsverbot umfasst werden. Sie können also in die Kinderbetreuung gegeben werden, soweit keine andere Betreuungsmöglichkeit (Partner, Bekannte, Verwandtschaft) besteht.
Aktuelle Informationen und Hotline
Für sämtliche Fragen steht Ihnen eine Corona-Hotline (0391 6293-001) zur Verfügung. E-Mail-Anfragen können an corona@kzv-lsa.de gerichtet werden. Sie erreichen uns zu unseren Geschäftszeiten am Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 16:00 Uhr und am Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr. Bitte nutzen Sie diese Kanäle nicht, um Materialbestellungen jeglicher Art vorzunehmen.
Tel. 0391 6293-001
E-Mail corona@kzv-lsa.de
Aktuelle Informationen für Ihre Praxis und Hinweise für Patienten finden Sie tagesaktuell auf den Internetseiten der KZV und der ZÄK Sachsen-Anhalt.
www.kzv-lsa.de
www.zaek-sa.de