Elektronische Gesundheitskarte / Vernetzung im Gesundheitswesen
Die elektronische Gesundheitskarte
Die elektronische Gesundheitskarte und die mit ihr verbundene Telematikinfrastruktur (TI) gilt als eines der wichtigsten Reformprojekte im deutschen Gesundheitswesen. Seit mehr als zehn Jahren ist die Karte Dauerthema in der gesundheitspolitischen Debatte.
Mit zahlreichen Speicherfunktionen ausgestattet, sollte die Karte Informationen über den Gesundheitszustand der Patienten liefern können. Nach den Vorstellungen des Gesetzgebers sollen dadurch kostspielige Doppeluntersuchungen vermieden und die Arzneimittelsicherheit gestärkt werden.
Mit dem zum 01.01.2004 wirksam gewordenen Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GMG) wurde das Ziel der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte für alle Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen gesetzt. Spätestens zum 1. Januar 2006 sollte die eGK eingeführt werden (bundesweiter Rollout) und die bisherige Krankenversichertenkarte ablösen.
Die endgültige Umstellung auf die elektronische Gesundheitskarte erfolgte dann aber erst zum 1. Januar 2015. Seit diesem Zeitpunkt ist die alte Krankenversichertenkarte kein gültiger Versicherungsnachweis mehr.
Mehr zur Elektronischen Gesundheitskarte erfahren Sie hier:
www.deine-gesundheitskarte.de/
https://www.kzbv.de/elektronische-gesundheitskarte.92.de.html
Aufbau der Telematik-Infrastruktur
Für den weiteren Aufbau der Telematik-Infrastruktur fordert der Gesetzgeber die technische Umstellung in allen Praxen Deutschlands. Die Umstellung soll künftig den Austausch von Informationen zwischen Zahnärzten, Krankenkassen und KZVen über ein Intranet ermöglichen. Dieser sogenannte "Online-Rollout" erfolgt schrittweise.
Am 30.06.2019 endet nach heutigem Stand die gesetzliche Frist für die Anbindung der Praxen an die Telematik-Infrastruktur. Wer den Anschluss bis zu diesem Zeitpunkt nicht vollzieht, muss mit Honorarkürzungen rechnen, vor denen Sie die KZV Sachsen-Anhalt nicht bewahren kann. Der Gesetzgeber lässt hier kein Ermessensspielraum.
Welche ersten Schritte sie für die Anbindung ihrer Praxis unternehmen müssen und welche technischen Geräte sie benötigen, möchten wir ihnen im Folgenden erklären.
Praxisinfo der KZBV: Anbindung an die Telematikinfrastruktur
Die KZBV hat die Praxisinformation „Anbindung an die Telematikinfrastruktur – Informationen für Ihre Praxis“ veröffentlicht. Die Publikation gibt Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzten hinsichtlich der Telematikinfrastruktur Antworten auf alle Fragen zu der notwendigen technischen Ausstattung und Finanzierung. Zudem enthält sie übersichtliche Checkliste, Tabellen sowie Tipps und Hinweise, wie sich die Praxen auf den Einstieg in die Telematikinfrastruktur rechtzeitig vorbereiten können.
Link:
Informationsvideo: TI in Zahnarztpraxen – So geht’s!
Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang auch den neuen Erklärfilm, welcher von der KZBV und der KZV Sachsen produziert wurde. Erläutert werden darin im Detail die notwendige Ausstattung und Schritt für Schritt der entsprechende Einrichtungsprozess der verschiedenen Elemente.
Das Video können Sie über den nachfolgenden Link auf dem Videoportal "vimeo" abrufen.
Link:
Schritt für Schritt zum Anschluss an die Telematikinfrastruktur
Die gematik stellt auf Ihrer Internetseite hilfrieche Informationen und Checklisten bereit, damit der Anschluss Ihrer Praxis an die TI gelingt.
gematik Fachportal:
https://fachportal.gematik.de/erste-schritte/anschluss-medizinischer-einrichtungen/
Datenschutz- und Datensicherheits-Leitfaden für die Zahnarztpraxis-EDV (Stand: April 2018)
Der Leitfaden informiert darüber, wie Zahnarztpraxen auch bei der elektronischen Verarbeitung von persönlichen Patientendaten sicherstellen können, dass sowohl die ärztliche Schweigepflicht, als auch die Bestimmungen zum Datenschutz eingehalten werden.
Im Kapitel 3 des Leitfadens finden Sie speziell Hinweise, wie Sie Ihr Praxisnetz oder die Praxisarbeitsplätze sicher mit dem Internet und der Telematikinfrastruktur verbinden können.
Link:
Datenschutz- und Datensicherheits-Leitfaden für die Zahnarztpraxis-EDV (Stand: April 2018)
Häufig gestellte Fragen (FAQs) zur SMC-B
Die KZBV hat auf ihrer Internetseite die FAQ-Liste zur SMC-B im Online-Produktivbetrieb mit Stand
29.08.2018 veröffentlicht.
Link: