Pressemitteilung anlässlich des Neujahrsempfangs der Heilberufe: Präventionsgesetz ist erst ein Anfang

Magdeburg. Die notwendigen und geeigneten Maßnahmen ergreifen, bevor es zu spät ist. Darum geht es im Wesentlichen im Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention (Präventionsgesetz - PrävG), das im Dezember 2014 vom Bundeskabinett beschlossen wurde und 2015 dem Deutschen Bundestag vorgelegt wird.

Die Zahnärztekammer Sachsen-Anhalt (ZÄK) und die Kassenzahnärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt (KZV) begrüßen die Verabschiedung des Gesetzes. „Der Anspruch auf Präventionsleistungen ist mit dem neuen Gesetz erweitert“, erklärt Dr. Frank Dreihaupt, Präsident der ZÄK. Der Fokus ist auf die Gesundheitsvorsorge in Kindertagesstätten, Schulen, Betrieben und Pflegeeinrichtungen gerichtet. „Aber“, so Dr. Dreihaupt, „es besteht in einigen Bereichen noch großer Verbesserungsbedarf.“ So beginne die frühkindliche Prävention erst ab der Mitte des dritten Lebensjahres und nicht – wie von Zahnmedizinern schon lange empfohlen – ab dem ersten Zahn. „Dabei liegt der Anteil von Kindern mit frühkindlicher Karies bei immerhin 10 bis 15 Prozent,“ ergänzt der Vorstandsvorsitzende der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt, Dieter Hanisch: „Deshalb fordert die Zahnärzteschaft, das Kinder-Untersuchungsheft um
zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen zu erweitern.”

Bezüglich der Gesundheitsversorgung in Pflegeeinrichtungen habe der Gesetzgeber in vorangegangenen Gesetzen erste notwendige Schritte getan. Seit April haben Pflegeheime per Gesetz die Möglichkeit, Kooperationsverträge über die Behandlung ihrer Bewohner mit Zahnärzten zu schließen. In Sachsen-Anhalt gibt es mittlerweile 152 Kooperationsvereinbarungen. „In kaum einem anderen Bundesland zeigt sich eine solche Bereitschaft der Vertragszahnärzteschaft”, erklärt Hanisch: „Zahnärzte und Heime agieren nunmehr gemeinsam auf der Grundlage eines abgestimmten Handlungsrahmens für Maßnahmen, die bei den Patienten zu einer besseren Zahn- und Allgemeingesundheit und somit zu mehr Lebensqualität führen.” Gleichwohl seien nicht alle Versorgungsdefizite aus dem Weg geräumt.
„Die besondere Situation in Pflegeheimen wird nicht ausreichend berücksichtigt“, ergänzt Kammerpräsident Dr. Dreihaupt. In der Regel stünden keine Untersuchungsräume zur Verfügung, es bestehe ein erheblicher sowohl zeitlicher als auch finanzieller Mehraufwand in der Versorgung der älteren Patienten in Pflegeheimen. Die Antwort auf Forderungen der Zahnärzteschaft nach Schaffung eines Leistungskataloges für spezielle Zahn-, Mund- und Prothesenprophylaxe bei Pflegebedürftigen werde vermisst.

Hanisch und Dr. Dreihaupt abschließend: „Die Politik hat viele Anstöße aus der Zahnärzteschaft erhalten. Leider tut sie sich mit dem Thema Prävention noch immer schwer. So wurde die Chance verpasst, über ein Präventionsgesetz bestehende Versorgungslücken im dentalen Bereich endlich zu schließen.“

f.d. R. Jana Halbritter, Tel. 03 91/7 39 39 22
halbritter@zahnaerztekammer-sah.de

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