Sonstige Publikationen und Downloads
Auf dieser Seite finden Sie Broschüren, Bestellvordrucke und Materialien zum Download.
Aufbewahrungsfristen für ausgewählte Unterlagen in der Zahnarztpraxis
Im nachfolgenden Dokument finden Sie wichtige Informationen zu den Aufbewahrungsfristen für ausgewählte Unterlagen in der Zahnarztpraxis.
Übersicht: Formvorschriften bei Privatleistungen gegenüber GKV-Versicherten
Vertragszahnärzte dürfen eine Vergütung für Leistungen von einem Versicherten nur dann fordern, wenn der Versicherte vor Beginn der Behandlung ausdrücklich wünscht, die Behandlung auf eigene Kosten durchführen zu lassen. Hierüber ist vor Beginn der Behandlung eine schriftliche Vereinbarung zu schließen.
Im nachfolgenden Dokument finden Sie hierzu weitere Hinweise und die Übersicht "Formvorschriften bei Privatleistungen gegenüber GKV-Versicherten".
Download: Muster - Patientenerklärung bei fehlendem Versicherungsnachweis
![]() |
Ein gültiger Versicherungsnachweis von GKV-Patienten ist nur noch die eGK oder ersatzweise ein von der Krankenkasse ausgestellter Versicherungsnachweis auf Papier. Legt der GKV-Patient nur eine KVK vor und wird die Anspruchsberechtigung auch nicht durch andere Weise nachgewiesen, darf eine Privatvergütung erfolgen. Zur Information und für eine Erklärung des Patienten können Sie ein entsprechendes Musterblatt nutzen. Muster-Patientenerklärung bei fehlendem Versicherungsnachweis (pdf) |
Download: Muster - Allgemeiner Kooperationsvertrag zahnärztliche und pflegerische Versorgung in stationären Pflegeeinrichtungen
![]() |
Seit dem 01.04.2014 besteht für Vertragszahnärzte, die mit einer stationären Pflegeeinrichtung einen Kooperationsvertrag i.S.v. § 119b Abs. 1 SGB V abgeschlossen haben, die Möglichkeit, für im Rahmen eines solchen Vertrags erbrachte Leistungen eine zusätzliche Gebühr nach dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab (BEMA-Nr. 172) abzurechnen. Gemäß § 87 Abs. 2j Satz 2 SGB V ist Voraussetzung für die Abrechnung, dass der Kooperationsvertrag die in der auf Bundesebene zwischen Kassenzahnärztlicher Bundesvereinigung und GKV-Spitzenverband getroffenen Rahmenvereinbarung nach § 119b Abs. 2 SGB V festgelegten Anforderungen einhält. Die Vorgaben der Rahmenvereinbarung müssen sich inhaltlich in den Bestimmungen des Kooperationsvertrags wiederfinden, wobei die Umsetzung – insbesondere die systematische und sprachliche Ausgestaltung – der Gestaltungsfreiheit der Vertragspartner überlassen bleibt. Hinsichtlich der zwingenden Anforderungen empfiehlt sich aber eine Orientierung an § 1 Abs. 2 Satz 2 und an den §§ 2 bis 4 der Rahmenvereinbarung, da die dort niedergelegten Inhalte erfüllt sein müssen. Die in § 4 der Rahmenvereinbarung niedergelegten Aufgaben des Kooperationszahnarztes sind inhaltlich an die vom Bewertungsausschuss neu eingeführte BEMA-Nr. 174 angeglichen worden. Die Änderungen werden in dem nachfolgend dargestellten Beispiel für einen Kooperationsvertrag berücksichtigt. Da sich die Situation für die potentiellen Vertragspartner je nach Pflegeeinrichtung und KZV-Bereich unterschiedlich darstellt, beschränkt sich das Vertragsbeispiel im Wesentlichen auf Mindestanforderungen. Die Partner des jeweiligen Kooperationsvertrags sollten die gegenseitigen Rechte und Pflichten daher – ausgerichtet an den spezifischen Gegebenheiten – näher konkretisieren und gegebenenfalls weitere Bestimmungen aufnehmen. Hier finden Sie das Muster eines entsprechenden Kooperationsvertrages, das den Anforderungen der Rahmenvereinbarung genügt, als Download. Zur Verfügung steht Ihnen auch eine editierbare Version des Mustervertrages (Word-Dokument). Muster-Kooperationsvertrag (pdf) Muster-Kooperationsvertrag (docx) Anlage 1 zum Beispiel Kooperationsvertrag: Berichtsbogen (Vertragszahnärzte an KZV) Anlage 2 Geänderter Vordruck gem. § 8 der Richtlinie des G-BA Anlage 3 Beschluss des Bewertungsausschusses für die zahnärztlichen Leistungen Mehr Informationen zum Thema finden Sie in unserem Dossier: "Zahnmedizinische Versorgung älterer, immobiler und pflegebedürftiger Patienten" |
Download: Übersicht - Leistungen zur zahnmedizinischen Versorgung von Pflegebedürftigen
![]() |
Besuche, Zuschläge, Wegegeld/Reiseentschädigung, konsiliarische Erörterung - Um Ihnen die Abgrenzung der abrechnungsfähigen Leistungen mit oder ohne Kooperationsvertrag nach § 119 SGB V zu erleichtern, haben wir für Sie eine ausführliche Übersicht der abrechnungsfähigen Leistungen zur zahnmedizinischen Versorgung von Pflegebedürftigen mit Beispielen zusammengestellt. |
Download: Datenschutz- und Datensicherheitsleitfaden für die Zahnarztpraxis-EDV
![]() |
Der „Datenschutz- und Datensicherheitsleitfaden für die Zahnarztpraxis-EDV“, den die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung und die Bundeszahnärztekammer gemeinsam veröffentlichen, soll die Praxen bei der Erfüllung der Anforderungen an Datenschutz und Datensicherheit unterstützen. Er bietet einen kompakten und allgemeinverständlichen Überblick, welche Maßnahmen in der Zahnarztpraxis für den Schutz und die Sicherheit sensibler Patientendaten nötig bzw. sinnvoll sind. Datenschutz- und Datensicherheitsleitfaden für die Zahnarztpraxis-EDV |