!!! Achtung !!! Erneute Korrektur des BKV I/2017
Im Kassenverzeichnis für die Zahnarztpraxen sind bei den alten Deutschen BKK-Fusionskassen sieben Kassen vorhanden, die ggf. noch im Chip einer eGK enthalten sein können. Es handelt sich um die Kassennummern 104423991500, 111423992600, 111913991500, 111913992600, 104992129600, 104999129100 und 104999130400 sowie deren Wohnortvarianten.
In der Praxis erscheint hier kein Fehler, jedoch wird nicht der Punktwert der Ersatzkasse, sondern der Punktwert der Primärkasse verwendet. In den KZVen weist die Referenzkassekette auf die BARMER hin, so dass hier kein Fehler bei der Berechnung der Punktwerte auftritt.